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Informationen aus der Ratsarbeit

Windpark: Höhenunterschied nicht berücksichtigt

veröffentlicht von Administrator am 21.6.2015
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften trifft sich am 24. Juni zu einer außerplanmäßigen Sitzung um über eine Ergänzung zur Beschlussvorlage Bürgerwindpark Mönkeberg im Stadtteil Veldrom-Kempen-Feldrom zu beschließen.

Trotz entsprechender bereits im Vorfeld deutlich geäußerter Einwände scheint auch die aktuelle Ergänzung einige wichtige Fragen nicht zu berücksichtigen.

In der Planskizze (Anlage_zur_Vorlage_VL-160-14-20_1.--Ergaenzung.pdf) ist ein Abstand des geplanten Windparks zur Wohnbebauung von 460m zu entnehmen. Dieser Abstand berücksichtigt weder Topografie, Himmelsrichtung noch vorherrschende Windrichtung.

Erläuterung:

Der geplante Standort der Windräder befindet sich zwischen 50 und 100 Höhenmeter höher als die angrenzende Wohnbebauung. Bedenkt man nun zusätzlich den Umstand, dass sich die geplanten Anlagen im Westen der Wohnbebauung befindet, ist anzuzweifeln, dass bei niedrigstehender Sonne im Nachmittag- und Abendbereich der geplante Abstand ausreicht, dass es nicht zu erheblichen Schattenwurf der drehenden Rotoren auf die vorhandene Wohnbebauung kommt ("Stroboskop-Effekt"), da zum topografischen Höhenunterschied noch die jeweilige Anlagenhöhe hinzu kommt. Ein Mindestabstand, der auf ebener Fläche vielleicht ausreichen mag, ist deutlich zu kurz, wenn es zur angrenzenden Wohnbebauung so deutlich bergab geht und zudem die Sonne tageszeitbedingt in dieser Richtung für einen besonders langestreckten Schattenwurf sorgt. Es steht zu befürchten, dass die vorgegebenen zeitlichen Grenzwerte für eine Beschattung von Wohngebäuden durch Windkraftanlagen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten überschritten werden. Vgl. hierzu http://www.aachen-hat-energie.de/aktuelles/greenpeace_flyer.pdf

Zudem befindet sich die angrenzende Wohnbebauung in Hauptwindrichtung der geplanten Anlagen. Es kann inzwischen als bekannt vorausgesetzt werden, dass Windenergieanlagen mit nicht unerheblichen Lärmemissionen einhergehen, die zu großen Teil im nichthörbaren Infraschallbereich liegen. Solche nicht hörbaren Infraschallemissionen stehen im dringenden Verdacht, erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen zu haben. Siehe hierzu
http://www.wind-ist-kraft.de/grundlagenanalyse/durch-wea-verursachte-infraschall-emissionen/3/Aufgrund der vorherrschenden Windrichtung, werden die Lärmemissionen des geplanten Winparks besonders gut und weit in Richtung der vorhandenen Wohnbebauung getragen.
 

Aus Sicht der LINKEN ist der Ausbau der Energiegewinnung aus regenerativen Quellen ein wichtiges Ziel. Ein Bürgerwindpark stellt hier im Grundsatz eine gute Idee dar. Jedoch muss vor Errichtung von solchen Anlagen im Einzelfall eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken erfolgen. Im vorliegendem Fall bestehen erhebliche Zweifel, dass die Folgen und Risiken
für die betroffenen Anwohner unter Einbeziehung von Topografie und Himmelsrichtung hinreichend untersucht wurden.

Als Mitglied des Umweltausschusses fordere ich die Stadtverwaltung und die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung dazu auf, vor einer abschließenden Entscheidung Untersuchungen zu veranlassen, welche Geländetopografie und Himmelsrichtung einbeziehen.

Volker Ammer
sachkundiger Bürger im Umweltausschuss
für DIE LINKE in Horn-Bad Meinberg

Vorlage_VL-160-14-20.pdf

Anlage_1_zur_Vorlage-160-14-20.pdf

Anlage_2_zur_Vorlage-160-14-20.pdf

Vorlage_VL-160-14-20_1.--Ergaenzung.pdf

Anlage_zur_Vorlage_VL-160-14-20_1.--Ergaenzung.pdf

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