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Informationen aus der Ratsarbeit

Urteil des Oberverwaltungsgerichts

veröffentlicht von Administrator am 26.5.2021
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Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt in mit Beschluss vom 21.5.2021:

Die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats ist rechtswidrig.

Pressemitteilung von Diana Ammer, Stadtverordnete der Parte DIE LINKE im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg.

Am 17.3.2021 hatte das Verwaltungsgericht Minden einen einstweiligen Beschluss gegen den Rat und Bürgermeister der Stadt Horn-Bad Meinberg verfügt. Nichtdestotrotz legten diese dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.

Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde angenommen, sie aber in der Sache zurückgewiesen und die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt. Das Oberlandesgericht stellt somit klar:

Die Beschwerde des Bürgermeisters Dieter Krüger und des Rates ist unbegründet, denn die durchgeführte Wahl der Ausschüsse ist in rechtswidriger Weise und unter Verletzung der subjektiven Mitwirkungsrechte der Antragsstellerin (gemeint bin ich, Stadtverordnete Diana Ammer) erfolgt und widerspricht den Vorgaben der Gemeindeordnung §50 Abs. 3 GO NRW. Hier ist die gesetzliche Sperrwirkung einer einzelnen Gegenstimme unterlaufen und ihres Sinnes beraubt worden. Beim Scheitern des einheitlichen Wahlvorschlags ist die Verhältniswahl als ein zwingendes Gerechtigkeits- und Gesetzesprinzip angeordnet. Für den Rat erfolgt daraus die Pflicht, ohne Entscheidungsspielraum, seine Ausschüsse im Wege der Verhältniswahl zu wählen, was einer Verfügung durch die Ratsmehrheit entzogen ist.

Es ist ein wichtiges Demokratieprinzip, dass die vom Stadtrat gebildeten Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse des Rates widerspiegeln. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass sich der Stadtrat auf eine gemeinsame Liste zur Besetzung der Ausschüsse zu einigt, dem alle Ratsmitglieder zustimmen. Konkret für Horn-Bad Meinberg bedeutete dies:  Die vorschlagene Liste missachtete das Prinzip der Spiegelbildlichkeit, so dass ich dieser Liste nicht zustimmen konnte.  Das für diesen Fall von der Gemeindeordnung zwingend vorgegebene Verhältniswahlverfahren wurde nicht angewendet und dadurch mein Mitwirkungs- und Stimmrecht als Ratsmitglied unterlaufen. Die Folge ist, das seither das Einzelratsmitglied der FDP in allen Ausschüssen mit sachkundigen Bürgern und Stimmrecht vertreten ist,  ich als Einzelratsmitglied der LINKEN in keinem, obwohl im Stadtrat beide Parteien  gleichstark vertreten sind. In Horn-Bad Meinberg wurden dadurch willkürlich die Wählerstimmen der FDP auf- und die der Linken abgewertet.

Aufgrund dieses zweiten eindeutigen Gerichtsbeschlusses, jetzt des Oberverwaltungsgerichts, fordere ich den Bürgermeister und den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg auf, endlich eine Sondersitzung des Rates innerhalb der vorgegebenen Frist einzuberufen und die Ausschüsse endlich  in einem gesetzeskonformen Verfahren entsprechend der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Rat zu besetzen.

Es darf nicht weiter das Recht gebeugt werden und Ausschussplätze nach Gutsherrenart oder politischem Wohlgefallen und in Ignoranz des tatsächlichen Wahlergebnisses verteilt werden. Diesem Klüngel und Filz muss Einhalt geboten werden und der Wählerwille auch in Horn-Bad Meinberg respektiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer

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das Urteil als Download (PDF, 2,7MB)

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