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Rats- und Bürgermeisterwahl 2020

Hygienekonzept belastet Eltern

veröffentlicht von Administrator am 4.8.2020
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„An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts-und Kursräumen“, heißt es im Konzept zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 des NRW-Schulministeriums, das am 3. August 2020 veröffentlicht wurde.

Weiter heißt es: „Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jede Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben.“

1 Million Masken sind rechnerisch bei knapp 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern (im Schuljahr 2019/20 laut Statistik des Schulministeriums) rechnerisch noch nicht einmal eine halbe Maske pro Schülerin und Schüler, also noch nicht einmal ein sogenannter "Tropfen auf dem heißen Stein".

Die Hygieneregeln besagen, dass eine Maske gewechselt werden muss, wenn sie durchfeuchtet ist. Das wird im Verlauf eines Schultages vermutlich ein- bis zweimal der Fall sein. Das bedeutet, dass täglich zwei bis drei Masken pro Schülerin und Schüler anfallen. Dadurch entstehen deutliche Kosten, welche laut Schulministerium allein die Familien tragen müssen. Dabei haben die Familien bereits in den vergangenen Monaten bereits hohe Zusatzbelastungen – auch finanziell – tragen müssen.

Daher wäre es dringend notwendig, die nötigen Schutzmasken komplett aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung zu stellen.
 

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