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Windkraft: Abstände zu gering

veröffentlicht von V. Ammer am 31.10.2016
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DIE LINKE in Horn-Bad Meinberg begrüßt, dass im Stadtgebiet Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen werden sollen. Zum einen, weil die Nutzung von Windenergie eine wichtig Alternative zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern und vor allem zur Atomenergie ist. Zum anderen, weil damit eine gewisse Planungssicherheit im Stadtgebiet erreicht werden kann.

Dass die Errichtung von Windenergieanlagen auch Umweltbelastungen mit sich bringen, lässt sich dabei nicht vermeiden. Wichtig ist aber, dass die Belastungen im angemessenen Rahmen bleiben. Hierzu gehört insbesondere, dass die Beeinträchtigungen für Anwohner nicht zu hoch sind.

Bei den beiden geplanten Konzentrationsflächen H1 und H2 bei Veldrom und Kempen werden aufgrund der Höhenunterschiede die geplanten Abstände nicht ausreichen. Die geplanten Standorte der Windräder befindet sich zwischen 50 und 100 Höhenmeter höher als die benachbarte Wohnbebauung. Dies wirkt sich auf die Reichweite von Lärmemissionen aus. Da die Geräusche einer höheren Anlage weiter tragen als die einer niedrigeren, müsste mindestens der Höhenunterschied zwischen Anlagenstandort und Wohnbebauung der Anlagenöhe hinzugerechnet werden. Dass 450 bzw. 600 Meter Abstand bei einer bis zu 300 Meter höher liegenden Schallquelle ausreichen, muss ernsthaft bezweifelt werden. Aus gutem Grund haben manche Bundesländer die Abstandsregelungen proportional zur Anlagenhöhe festgelegt.

Auf die für den Lärmschutz viel zu geringen Abstände hat DIE LINKE bereits im Juni 2015 in Bezug auf die Fläche H2 bei Veldrom hingewiesen (vgl. http://www.dielinke-hbm.info/pages/posts/windpark-hoehenunterschied-nicht-beruecksichtigt-1613.php). Der nun in den nächsten Tagen zur Abstimmung kommende Flächennutzungsplan enthält die damals kritisierte Fläche (vgl. Anlage zur Vorlage VL-160-14-20 1. Ergänzung) in unveränderter Form. Die Höhenunterschiede zwischen den geplanten Standorten und der vorhandenen Wohnbebauung werden offensichtlich nach wie vor nicht berücksichtigt.

DIE LINKE geht daher davon aus, dass die bei Kempen und Veldrom geplanten Anlagen aufgrund der exponierten Lage die Lärmemissionsgrenzwerte nicht einhalten können und dass jahrelange Rechtsstreitigkeiten um Einschränkungen der Betriebszeiten als Lärmschutz die Folge sein werden. Dies bedeutet u.A. auch für die Investoren in den Bürgerwindpark ein hohes Kostenrisiko wegen kaum abschätzbarer Einschränkungen beim Betrieb der Anlagen.

DIE LINKE wird ohne eine Vergrößerung der Abstände der beiden Konzentrationszonen H1 und H2 zur Wohnbebauung dem Flächennutzungsplan (vgl. Öffentliche Sitzungsunterlagen zur ASL-Sitzung am 2.11.2016) nicht zustimmen.

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