weitere 13 Windräder im Wald |
veröffentlicht von Administrator am 16.1.2025 |
Zum Start der Petition war der Bau von 20 Windrädern in dem ökologisch überregional bedeutsamen Waldgebiet auf dem Kamm des Teutoburger Waldes bei Horn-Bad Meinberg und Detmold unweit der Externsteine geplant. Im Januar (also wenige Tage nach Start dieser Petition) wurde dann bekannt, dass weitere 13 Anlagen vorgesehen sind. Insgesamt sollen nach dem Willen des Lippischen Landesverbandes (24 Windräder) und von Prinz Stefan zu Lippe (9 Windräder) insgesamt 33 riesige Windenergieanlagen im Wald errichtet werden. Der Petionstext berücksichtigt diese weiteren 13 Anlagen noch nicht, das Bekanntwerden dieser weiteren Planungen macht aber unser Anliegen noch dringender:
Wir fordern den Stopp aller Planungen zum Bau von Windkraftanlagen in den Wäldern des Naturparks Eggegebirge/Teutoburger Wald und das entschlossene Handeln der Politik!
Wir begrüßen das geschlossene Zusammenstehen von Bürgerschaft, Politik und Stadtverwaltung der Stadt Horn-Bad Meinberg und die klare Haltung des Rates, die Planungen des Landesverbands Lippe und des ehemaligen Fürstenhauses Lippe zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen auf den geschützten Kammlagen über dem Silberbachtal, der Hohlsteinhöhle und auf der Gauseköte einhellig abzulehnen.
Wir fordern, dass die politischen Entscheidungen der Stadt Horn-Bad Meinberg, die mit der Regionalplanung der Bezirkskonferenz Detmold in Übereinstimmung stehen, respektiert werden – auch und gerade von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Kreises Lippe – und selbstverständlich auch vom Landesverband Lippe und Stephan Prinz zur Lippe.
Die potentiellen Standorte für Windkraftanlagen müssen von der öffentlichen Hand definiert werden. Nicht von privaten Investoren. Die raumplanerische Ordnung darf im Sinne der sachlichen und fachliche Abwägung aller Belange vor Ort nicht einfach in übergriffiger Wild-West Manier übergangen werden.
Die Ende November 2024 bekanntgewordenen Planungen des LVL an Silberbachtal und Hohlsteinhöhle umfassen den Bau von elf Windkraftanlagen des Typs Enercon E-175, einer leistungsstarken Neuentwicklung mit der außergewöhnlichen Höhe von 263 Metern. Zum Vergleich: Der Kölner Dom misst 159 Meter, das Hermannsdenkmal 53 Meter – fast wie ein Gartenzwerg neben den hier geplanten, riesenhaften Anlagen.
Gleichsam wurden Mitte Dezember 2024 die neuerlichen Planungen des ehemaligen Fürstenhauses Lippe zu zwei weiteren 247 Meter hohen Windkraftanlagen um den Bereich der Gauseköte bekannt – ebenso auf geschützten Waldflächen in BSN- und Trinkwasserschutzgebieten – eine davon besonders prominent direkt hinter den Externsteinen.
Die geplanten Windkraft-Bauvorhaben würden die Schlüsselstellen des Haupthöhenkammzugs Teutoburger Wald/Eggegebirge, ökologisches Kleinod und Tafelsilber der lippischen Landschaft, erheblich beeinträchtigen – und alle jahrzehntelangen Bemühungen um die Stärkung des naturnahen Tourismus in Horn-Bad Meinberg ad absurdum führen.
Der Höhenkammzug des Naturparks Eggegebirge/Teutoburger Wald ist das prägende Merkmal der lippischen Landschaft. Das Herzstück dieser beiden Höhenzüge bildet der Bereich Velmerstot, Silberbachtal, Externsteine, Hermannsdenkmal. Hier treffen die beiden Höhenzüge Teutoburger Wald und Eggegebirge aufeinander und gehen ineinander über. Ein Refugium für viele Arten – und Erholungsraum für den Menschen.
Hier sollte niemand Windenergieanlagen errichten dürfen – schon gar nicht im großindustriellen Maßstab.
Um einem willkürlich getriebenen „Wildwuchs“ durch privat-wirtschaftliche Akteure entgegen zu wirken, hat die Regionalkonferenz Detmold unter Beteiligung der Bezirksregierung, der Landkreise und Kommunen, von Verbänden und Bürgern nach Abwägung aller Belange den umfangreichen Regionalplan OWL entwickelt, der seit April 2024 rechtsgültig ist und der Windenergieanlagen im Wald außerhalb der Planung der öffentlichen Hand grundsätzlich ausschließt (Regionalplan OWL, Grundsatz F22).
Die Stadt Horn-Bad Meinberg stemmt sich geschlossen gegen die Bauvorhaben, die sie in Hinblick auf den nun kurzfristig, intransparent – gar hinterrücks beim Kreis Lippe beantragten Vorbescheid, als „unredlich“ kritisiert.
Horn-Bad Meinberg übererfüllt mit 22 bestehenden und zwei weiteren genehmigten Windenergieanlagen bereits heute die geforderten Quotenziele für 2027 und 2032.
Der Landesverband Lippe beruft sich auf die bundesrechtliche Privilegierung von Windenergiebauvorhaben im Außenbereich, die nach seiner Auffassung auch ein Gemeindliches Einvernehmen obsolet mache – und droht: Würde der beim Kreis Lippe beantragte Vorbescheid erteilt, werde man die geplanten Bauvorhaben in die Tat umsetzen.
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