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Informationen aus der Ratsarbeit

Resolution gegen Förderschulschließungen

veröffentlicht von Administrator am 30.1.2015
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DIE LINKE setzt sich ein für "Eine Schule für Alle", eine Schule, in der niemand ausgegrenzt wird und in der jeder seinen Platz findet. Inklusion im Sinne der UN-Resolution wäre in einer solchen Schule selbstverständlich.

Die aktuelle Schulpolitik der Landesregierung in NRW versucht dagegen, die Inklusion in das bestehende selektive Schulsystem hineinzupressen ohne die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Förderschulen zu schließen ohne das restliche, auf Selektion bauende Schulsystem entscheidend zu verändern, läuft dem Inklusionsgedanken zuwider. 

 

Sehr geehrte Herr Bürgermeister Block,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

in einem aktuellen Gutachten „Förderschulen und Inklusion“ wird u.A. die Reduzierung auf zwei bis drei Förderschul-Standorte mit Förderschwerpunkt Lernen in ganz Lippe in Aussicht gestellt – die Lippische Landeszeitung berichtete hierzu in ihrer Ausgabe vom 27. November 2014. Grundlage für diese Prognose ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, dass zum 1.8.1014 in Kraft getreten ist und die Mindestschülerzahl für eine Förderschule mit diesem Förderscherpunkt  auf 144 Kinder heraufsetzt. Diese Mindestzahl ignoriert die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder und erscheint ökonomisch motiviert. Für die Turmschule in Horn (Förderschwerpunkt Lernen) bedeutet diese Vorgabe die kurzfristige Schließung. Weitere für Schüler aus Horn-Bad Meinberg zuständige Schulen wie die Pestalozzischule in Blomberg (Förderschwerpunkt Sprache) und die Liboriusschule in Paderborn (Förderschwerpunkt motorische Entwicklung) sind in ihrem Bestand gefährdet. So wichtig und richtig das Ziel der Inklusion ist, zeigt die Schulpraxis, dass Inklusion nicht für alle Kinder funktioniert. Das Schulrecht sichert den Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen inklusiver Beschulung oder Förderschule zu. Die Anstehenden Schulschließungen beschneiden dieses Recht entscheidend, da es nur noch wenige große Förderschulen geben wird, die dann nicht den für manche Kinder so wichtigen überschaubaren Rahmen bieten können und zudem durch unverhältnismäßig weite Schulwege zu einer Exklusion dieser Kinder führen.

Die Fraktionen von „DIE LINKE“ und „Bündnis 90 / DIE GRÜNEN“ beantragen, der Rat möge die Verabschiedung einer Resolution für den Erhalt auch kleinerer Förderschulen im ländlichen Raum beraten und beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Diana Ammer und Stefan Ippig


Resolution für den Erhalt auch kleinerer Förderschulen im ländlichen Raum

Wir befürworten Inklusion für Kinder mit Behinderung an allgemeinen Schulen, erkennen aber auch, dass allgemeine Schulen nicht für alle Kinder den geeigneten Rahmen bieten können, da die Anforderungen an die pädagogische Arbeit, die darüber hinaus erforderliche Betreuung- und Therapieleistungen sowie die spezielle Ausstattung die Möglichkeiten allgemeiner Schulen übersteigt. Viele Kinder benötigen speziell den geschützten und überschaubaren Rahmen einer Förderschule, um ihr Recht auf Bildung und Teilhabe wahrnehmen zu können.

Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz sieht vor, dass die Mindestschülerzahl an Förderschulen hinaufgesetzt wird, zum Beispiel für Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen auf 144 Kinder. Diese Zahl ist gerade im ländlichen Raum für viele Schulen nicht zu erreichen, eine Schließung ist daher absehbar.

§ 20 (2) diese Gesetzes sichert den Eltern das Recht zu, abweichend von der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule für ihre Kinder die Förderschule als Lernort wählen zu können. Dieses Wahlrecht wird zumindest in ländlichen Regionen durch die anstehenden Schulschließungen für viele Eltern faktisch außer Kraft gesetzt.

Wir fordern daher für ländliche Regionen wie dem Kreis Lippe den Erhalt der bestehenden Förderschulen durch eine deutliche Herabsetzung der Mindestschülerzahlen.

Begründung:

Kinder haben ein Recht auf Bildung. Für viele Kinder ist dafür Inklusion an einer allgemeinen Schule richtig und gut. Aber nicht für alle Kinder reicht die an allgemeinen Schule mögliche sonderpädagogische Förderung aus, wie z.B. die vorgesehenen 2-3 Förderstunden in der Woche oder die im Verhältnis zu vielen Förderschulen deutlich größeren Klassen. Manche Kinder sind daher auf den besonderen Lernort Förderschule angewiesen. Nicht für alle Kinder kann ihr Recht auf Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsleben mit einer inklusiven Beschulung sichergestellt werden.

In ländlichen Regionen ist bereits jetzt die Förderschuldichte so gering, dass teilweise weite Schulwege zur nächsten geeigneten Förderschule in Kauf genommen werden müssen. Durch Schließung von Förderschulen in der Fläche und die Reduzierung auf nur wenige Schulstandorte werden diese Kinder diskriminiert und ihnen unverhältnismäßig weite Schulwege und unzumutbar lange Schultage zugemutet. Die anstehenden zahlreichen Schließungen von Förderschulen werden dazu führen, dass zunehmend mehr Kinder nicht mehr in erreichbarer Nähe ihres Wohnorts adäquat beschult werden können. Sie stellen damit Eltern, Lehrer und Träger der Jugendhilfe vor teilweise nicht lösbare Probleme, einen geeigneten Lernort für alle Kinder zu finden bzw. zu bieten.

Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen zielt darauf ab, dass jeder Mensch seine Potenziale entfalten kann unabhängig von Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen oder besonderen Lernbedürfnissen. Die Behindertenkonvention fordert nicht, dass alle Kinder in ein und derselben Schule unterrichtet werden müssen. Förderschulen sind für viele Kinder nicht durch inklusive Beschulung in allgemeinen Schulen zu ersetzen. Sie stellen somit besondere Maßnahmen zur Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen dar, die laut Artikel 5 Absatz 4 der UN-Behindertenkonvention nicht als Diskriminierung im Sinne der Konvention gelten. Diskriminierung entsteht dann, wenn diesen Kindern durch Schulschließungen der Besuch von Förderschulen erschwert oder unmöglich gemacht wird.

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