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Neues aus Absurdistan

veröffentlicht von V. Ammer am 14.3.2015
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Zu dem Lottospielverbot und der damit verbundenen Diskriminierung von Hartz IV BezieherInnen erklärte am 10. März 2011 Karina Ossendorff, sozialpolitische Sprecherin der LINKEN in NRW:

''Schlimmer geht immer. Da fragt man sich, was kommt als Nächstes? Heute wird durch das Kölner Landgericht per einstweiliger Verfügung den Hartz IV- BezieherInnen das Lotto spielen verboten und morgen dürfen sie dann per Gerichtsentscheid nur noch bei Aldi und Kik einkaufen, weil es billiger ist? Nicht nur, dass das Gericht eine verfassungswidrige Entscheidung getroffen hat, es unterstützt auf dem Rücken der Betroffenen einen privaten Glücksspielanbieter der offenbar mit allen, auch unlauteren Mitteln einen unliebsamen Konkurrenten ausschalten will.

Es ist ein Skandal, dass das Landgericht Köln sich nicht scheut, bei solch einer Diskriminierung und Instrumentalisierung mitzuspielen. Wie darf man sich denn zukünftig die Kontrolle in den Lottoannahmestellen vorstellen? Schwebt dem Gericht etwa vor, dass zukünftig Hartz IV Berechtigte ein gut sichtbares Zeichen an ihrer Kleidung zu tragen haben?

Es gibt in der BRD ein Grundgesetz, auch wenn immer öfter versucht wird, es außer Kraft zu setzen, vor allem wenn es um Hartz IV-Berechtigte geht. Aber auch für sie gilt Artikel Eins. Und auch sie haben Rechte, z.B. auf freie Entscheidung was sie mit ihrem mageren Geldbeutel machen und wofür sie ihr unzureichendes Budget ausgeben, auch wenn das manchem nicht in den Kram passen mag. Es ist wieder mal eine Geschichte aus dem Tollhaus und sie ist für die LINKE. nicht hinnehmbar. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Banker verzocken Milliarden und gehen straffrei aus, und Hartz-IV-Betroffene werden womöglich fürs Kaufen eines Rubbelloses mit Bußgeld bestraft? Wo kommen wir denn da hin, wenn Diskriminierung gerichtlich legitimiert wird''!

Quelle: www.dielinke-nrw.de

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