Haushaltsantrag |
veröffentlicht von Administrator am 15.1.2025 |
Antrag zur Erhöhug des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 450 auf 496 v.H.
Begründung:
Die Grundsteuer B für Grundstücke ist auf gerade von 580 auf 970 Punkte erhöht worden. Dies
bedeutet für die meisten Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter in Horn-Bad Meinberg eine
deutliche Mehrbelastung, z.B. für ein selbstgenutztes kleines Haus um ca.15 %.
Gleichzeitig werden die Eigentümer und Mieter von Gewerbeimmobilen entsprechend pauschal
sehr stark entlastet, unabhängig von deren Gewinnen und Leistungsfähigkeit, denn die
Gesammtsumme der Grundsteuereinnahmen steigt nur leicht (fast aufkommensneutral).
Dies ist zutiefst ungerecht.
Des weiteren ist der gesamte Haushalt auf Kante genäht, lebt vom Werteverzehr und beinhaltet
keinerlei Reserven für unvorhersehbare Ereignisse. Dies hat ja in der Vergangenheit zu erheblichen
Problemen der Stadt z.B. bei der Bereitstellung von wesentlichen Teilen der Daseins- und
Gesundheitsvorsorge (z.B. bei den Schwimmbädern) geführt.
Deshalb beantragt die Linke im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg eine Erhöhung der
Gewerbesteuer auf 496 % wie in Bad Salzuflen.
Gewerbesteuer fällt nur auf den Gewinn von Firmen und Unternehmen an, ist also an der
Wirtschaftsleistung der Unternehmen gekoppelt. Dies würde die Unternehmen dahingegen also in
wirtschaftlich schlechten Zeiten sogar entlasten, da ja die Grundsteuerbelastung geringer ausfällt.
Fazit: Von eine Gewerbesteuererhöhung könnten gerade in den derzeit konjunkturell
herausfordernden Zeiten Firmen und Unternehmen profitieren, denn in diesem Modell wird die
Steuerbelastung stärker an das Betriebsergebnis der Unternehmen gekoppelt.
Mit einer Gewerbesteuererhöhung könnte darüber hinaus die Mehrbelastung von privaten
Grundstückseigentümern und Mietern durch eine Senkung der Grundsteuer B deutlich verringert
werden und der städtische Haushalt auf solidere Beine gestellt werden.