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Fromhauser Straße bald gesperrt?

veröffentlicht von V. Ammer am 6.10.2011
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Wird die Fromhauser Straße ab den Herbstferien gesperrt?

Pressemitteilung vom 6.10.2011

Die LINKE in Horn-Bad Meinberg kritisiert den Kreis Lippe.



Die Kreuzung Hessenring/Fromhauser Straße/Nordstraße ist laut Unfallkommission des Kreises Lippe trotz Starenkästen an der Nordstraße nach wie vor ein überragender Unfallschwerpunkt. Der Kreis Lippe als zuständiger Straßenlastträger will die Fromhauser Straße einziehen. Diese Sperrung war bereits zum 1. August dieses Jahres angedacht, wurde aber aufgrund massiver Einwände von Bürgern und Politikern in Horn-Bad Meinberg verschoben und hätte unweigerlich zu einem Verkehrskollaps geführt, da zeitgleich die Nordstraße im Zuge der Fernwärmeleitungsbauarbeiten gesperrt war. Dies lässt laut Diana Ammer, Stadtverordnete der LINKEN im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg nicht auf überlegtes Handeln unter Berücksichtigung aller Faktoren schließen und zeuge nicht gerade von fundierter Ortskenntnis.

Ungeachtet zweier Ratsbeschlüsse, zum einen die Überprüfung, welche Folgen die Sperrung auf andere Bereiche der Stadt (vor allem Potthof und Kreuzung Externsteiner Str./Paderborner Str.) hat, und zum anderen die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Hessenring/Fromhauser Str./Nordstr., wolle der Kreis an der Straßensperrung festhalten und sie vermutlich diese Herbstferien umsetzen. Argumentiert werde damit, dass ein Kreisverkehr zu noch mehr Verkehr bei der Fromhauser Ortsdurchfahrt führen werde.

Aus Sicht von Diana Ammer wäre eine nachhaltige Lösung der Verkehrsproblematik ein maßvoller Ausbau der Fromhauser Straße in Verbindung mit der überfälligen Ortsumgehung Fromhausen und einer Anbindung der Fromhauser Straße über Kreisverkehre, da eine Sperrung die Unfallschwerpunkte nur auf den Innenstadtbereich von Horn verlagere. Zudem werde mittelfristig die Bedeutung des Hessenrings und der Fromhauser Straße als Verlängerung des Hessenrings zukünftig in Folge des geplanten Südrings bis zur Leopoldstaler Straße weiter steigen. Der für die Ortsumgehung Fromhausen notwendige Flächenverbrauch erscheine vertretbar angesichts des anders anfallenden Umwegs von 3 km für über 2.500 Fahrzeuge täglich mit der damit verbundenen deutlichen Mehrbelastung des Potthofs, den derzeit täglich zwischen 8.000 und 10.000 Fahrzeuge befahren.

Die LINKE in Horn-Bad Meinberg fordert, dass die Unfallkommission gemäß ihres Auftrags zunächst sorgfältig prüft, ob sich das Unfallgeschehen nur in andere Bereiche verlagert, bevor sie die Sperrung durchführt und Zahlen zur Unfallhäufigkeit im betroffenen Innenstadtbereich vorlegt. Dies gilt besonders für die Zeiten, in denen Berufs- und Schulverkehr zusammentreffen. Vor allem die Kreuzung Potthof / Mittelstraße werde durch die zusätzliche Verkehrsbelastung zu dem nächsten Unfallschwerpunkt. Diese Kreuzung ist für viele Kinder Teil ihres Schulwegs.

Diana Ammer wundert sich, dass nicht schon längst eine einspurige Fahrbahnverengung von Hessenring und Fromhauser Straße im Mündungsbereich umgesetzt oder zumindest Warnschilder aufgestellt wurden. Laut Runderlass gehört zu den Aufgaben der Unfallkommission, solche Sofortmaßnahmen unverzüglich durchzuführen. Mit einer Fahrbahnverengung habe man z.B. an der Einmündung der B64 in die B1 bei Barntrup gute Erfahrungen gemacht. Statt dessen werde die Straßensperrung als alternativlos hingestellt. Es habe den Anschein, dass Alternativen wie die Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Ampelanlage nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Vielleicht, weil durch eine Sperrung der maroden Fromhauser Straße die Kosten für die notwendige Sanierung entfielen. Dank PPP sollte doch eigentlich die Instandhaltung aller Kreisstraßen sichergestellt sein, das Beispiel der K 89 bei Altendonop lege aber die Vermutung nahe, dass der Kreis die Verantwortung für mehrere Kreisstraßen loswerden möchte.


Anhang:

Auszug aus dem Gem-RdErl.


''Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen
Gem. RdErl. des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - III B 3 - 75 - 05 / 2 - vom 11. März 2008
[...]
5. Art und Durchführung von Maßnahmen
[...]
Bei der Maßnahmenfindung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Sofortmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen,
- erfolgreiche Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle dürfen nicht ohne weitere
Prüfung auf eine ähnliche Unfallhäufungsstelle übertragen werden,
- bei der Entscheidung über Maßnahmen ist immer zu prüfen, ob sich dadurch unter
Umständen Unfälle anderen Typs ergeben bzw. sich das Unfallgeschehen in andere Bereiche verlagert,
- Verkehrsregelungs- oder Überwachungsmaßnahmen sollen, wenn es bauliche Lösungen gibt, nur eine Zwischenlösung sein.
- Maßnahmen an Zuständigkeitsgrenzen sind zwischen den beteiligten Unfallkommissionen abzustimmen.
- Die Ergebnisse der von der Unfallkommission initiierten planerischen Untersuchungen sind vor ihrer Umsetzung in der Unfallkommission erneut zu beraten.
[...]''

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