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Informationen aus der Ratsarbeit

Ausschusszusammensetzung rechtlich nicht korrekt

veröffentlicht von Administrator am 26.11.2020
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Diana Ammer, Stadtverordnete für DIE LINKE verweigert in der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats ihre Zustimmung zur Zusammensetzung der Ausschüsse, da dabei verbindliche rechtliche Vorgaben missachtet wurden.

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Stadtrat gegen die Stimme der Stadtverordneten Diana Ammer eine Sitzverteilung für die Ausschüsse beschlossen, die das Prinzip missachten, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse den Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat entsprechen müssen.

Der neue Rat besteht aus 32 Mitgliedern in der Verteilung:

SPD 11, CDU 10, GRÜNE 5, Bürgerbündnis 2, AfD 2, LINKE 1, FDP 1

Es wurde sich im Vorfeld zwischen den CDU und SPD auf eine Ausschussgröße von 17 für die 8 wesentlichen Ausschüsse geeinigt. Da die Ausschusszusammensetzung in den Ausschüssen den Mehrheitsverhältnissen im Rat entsprechen muss, würde dies im Sinne der Spiegelbildlichkeit bedeuten, dass sowohl die FDP als auch die LINKE in diesen Ausschüssen rechnerisch jeweils etwas mehr als ein halber Sitz pro Ausschuss zustehen. Demnach müssten in Ausschüsse dieser Größe 6 Mitglieder der SPD, 5 von der CDU, 3 von den GRÜNEN, je einer von Bürgerbündnis und AfD und je ein halbes Mitglied von FDP und LINKE. Da es keine halben Ausschusssitze gibt, ist es üblich, Zählgemeinschaften zu bilden bzw. gemeinsame Vorschlagslisten zu erstellen.

Nun hat sich in Horn-Bad Meinberg die CDU mit dem Bürgerbündnis und der FDP zusammengetan und eine gemeinsame Liste zur Besetzung der Ausschusssitze gebildet. Im Rahmen dieser Liste wurde der FDP in jedem der 17er-Ausschüsse je 1 stimmberechtigter Sitz (mal für das Ratsmitglied, mal für einen sachkundigen Bürger der FDP) zugesprochen.

Die SPD hat gemeinsam mit den GRÜNEN eine Liste gebildet und der LINKEN angeboten, in diese Liste mit einbezogen zu werden. Allerdings bot die SPD der LINKEN in dieser Liste in lediglich in zwei von 8 Ausschüssen einen stimmberechtigten Sitz an. Dieses Angebot entsprach aber nicht dem rechnerisch halben Sitz der LINKEN pro Ausschuss und erst Recht nicht dem bereits vor der Ratssitzung bekannten Listenvorschlag der CDU, der für die FDP in 8 Ausschüssen ein stimmberechtigter Sitz vorsah. Auf den Kompromissvorschlag der LINKEN, ihr in einer gemeinsamen Liste mit SPD und GRÜNEN in 4 von den 8 Ausschüssen einen stimmberechtigten Sitz zu geben, wollten sich SPD und GRÜNE nicht einlassen. Auch der Hinweis auf das Prinzip der Spiegelbildlichkeit änderte hieran nichts. Somit kam es nicht zu einer gemeinsamen Liste mit der LINKEN.

Wäre es zu einer gemeinsamen Liste mit der LINKEN gekommen, hätte das Hare-Niemeyer-Verfahren für einen Ausschuss mit 17 Mitgliedern ergeben:

1. Aufteilung von 9 Ausschusssitzen für Ratsmitglieder:
CDU/Bübü/FDP: 4, SPD/GRÜNE/Linke: 5, AfD: 0,
2. Aufteilung von 8 Ausschussitze für sachkundige Bürger:
CDU/Bübü/FDP: 3; SPD/GRÜNE/LINKE: 4, AfD :1

Da die gemeinsame Liste mit der LINKEN nicht zustande kam, gab es in der konstituierenden Ratssitzung eine gemeinsame Liste von CDU, Bürgerbündnis und FDP (diese Liste hat zusammen13 Sitze im Rat), eine Liste von SPD und GRÜNE (zusammen 15 Sitze im Rat) und dann einzeln die AfD (2 Ratssitze) und die LINKE (1 Ratssitz).

Wendet man nun das Hare-Niemeyer-Verfahren an, ergibt dies:
1. Aufteilung von 9 Ausschusssitzen für Ratsmitglieder:
CDU/Bübü/FDP: 4, SPD/GRÜNE: 4, AfD: 1, Linke: 0
2. Aufteilung von 8 Ausschussitze für sachkundige Bürger:
CDU/Bübü/FDP: 3; SPD/GRÜNE: 4, AfD :1, Linke: 0

Als tatsächliche Aufteilung wurde in der Ratssitzung mehrheitlich aber beschlossen

1. Aufteilung von 9 Ausschusssitzen für Ratsmitglieder:
CDU/Bübü/FDP: 4, SPD/GRÜNE: 5, AfD: 0
2. Aufteilung von 8 Ausschussitze für sachkundige Bürger:
CDU/Bübü/FDP: 3; SPD/GRÜNE: 4, AfD : 1

Also exakt die gleiche Verteilung zwischen den Listen, als wäre die LINKE bei der SPD/GRÜNE-Liste dabei gewesen. Hierbei ist die Frage, wieso der nach Hare-Niemeyer in dieser Listenkonstellation der AfD zufallende Ausschusssitz der AfD der SPD/GRÜNE-Liste zugesprochen wurde, bzw. woraus die SPD-GRÜNE-Liste ableitet, dass ihr auch ohne die LINKE in ihrer Liste, also mit 1 Ratsmitglied weniger, die gleiche Anzahl an Ausschusssitzen zustehe, wie mit der LINKEN. Dies entspricht nicht einer Berechnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Dies ist aber nur ein Aspekt. Gravierender erscheint, dass der Rat nun beschlossen hat, der FDP je einen stimmberechtigten Sitz in 8 Ausschüssen zu geben, der LINKEN aber lediglich das gesetzliche vorgegebene Minimum von 1 Sitz als beratendes Mitglied in 1 Ausschuss. Dieses ist klarer Verstoß gegen das Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Die beiden Listen bevorzugen massiv die FDP und halten die LINKE dagegen aus den Ausschüssen heraus, obwohl beide Parteien im Rat genau gleichstark vertreten sind. Deshalb hat Diana Ammer auch in der Ratssitzung gegen diese Ausschussbesetzung gestimmt und in der Ratssitzung auf die Missachtung der verbindlichen rechtlichen Vorgaben deutlich hingewiesen. Sie weiß sich in dieser Einschätzung bestätigt unter Anderem durch das sogenannte Tönisvorst-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.Dezember 2003, in dem es unter anderem heißt: „Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln... Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes gebildete gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig.“ Das Urteil führt aus, dass es unzulässig ist, Listen zu bilden, die die Kräfteverteilung in den Ausschüssen zu Gunsten bzw. zu Lasten von im Rat vertretenden Parteien verschieben. In Horn-Bad Meinberg ist aber genau dies geschehen und wurde vom Rat mehrheitlich beschlossen. Eine Bevorteilung der FDP und Benachteilung der LINKE mit der Folge, dass die FDP in 8 Ausschüssen stimmberechtigt vertreten ist, die LINKE aber in keinem Ausschuss, und dies, obwohl FDP und LINKE im Stadtrat gleichstark vertreten sind.

Deshalb hat Stadtverordnete Diana Ammer bei der Kommunalaufsicht Beschwerde eingelegt und beantragt, dass dort die beschlossene Sitzverteilung überprüft und für ungültig erklärt wird und der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg dazu verpflichtet wird, die Ausschüsse den rechtlichen Vorgaben entsprechend neu zu bilden mit einer den Mehrheitsverhältnissen im Rat spiegelbildlich entsprechenden Sitzverteilung.

Diana Ammer: „Es ist erschreckend, dass der neue Stadtrat eine Ausschussbesetzung entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall eindeutig festgestellten rechtlichen Situation und entgegen des Wählerwillens beschlossen hat. Ich hoffe sehr, dass die Kommunalaufsicht hier korrigierend eingreift und es kein weiteres Gerichtsurteil braucht.“

 

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